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Zulassung von
Bausatz-Hubschraubern in DeutschlandAuf der Heli-Expo 1997 in Anaheim, USA, war es nicht zu übersehen: Preiswerte Bausätze für Leicht- und Ultraleicht-Hubschrauber werden immer populärer. Auch in Deutschland werden diese Bausätze bereits angeboten (zum Beispiel: Mini 500, Preis um 60.000 DM, ca. 100-120 Arbeitsstunden im Selbstbau - (RB berichtete Ausgabe 4/96).
Zulassungsbedingungen
ROTORBLATT ist der Frage nachgegangen, wie es um die Zulassung dieser Bausatz-Hubschrauber in Deutschland bestellt ist.
Grundsätzlich gilt: Ein Luftfahrzeug wird in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen, wenn gemäß Paragraph 2 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) u.a.
- eine Musterzulassung erfolgt ist,
- der Nachweis der Verkehrssicherheit nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPO) geführt ist,
- die Erfüllung der anwendbaren Lärmschutzforderungen für die Luftfahrzeuge nachgewiesen ist.
Ein Bausatz-Hubschrauber kann entweder als Luftsportgerät in der Ultraleicht-Klasse oder als Einzelstück (Experimental) zum Betrieb zugelassen werden.
Zuständigkeiten
Zuständig für Luftsportgeräte ist der Deutsche Aero Club eV (DAeC), der durch ein Erprobungsprogramm den Nachweis der Lufttüchtigkeit erbringen muß, als Grundlage für die Anerkennung als Luftsportgerät durch den Bundesminister für Verkehr(BMV). Zur Zeit befinden sich Bausatz-Hubschrauber noch im Nachweisstadium, d.h. entsprechende Erprobungsprogramme sind noch nicht abgeschlossen. Da noch keine Antragstellung durch den DAeC beim BMV erfolgt ist, konnten von dieser Seite bisher keine Entscheidungen getroffen werden.
Bausatz-Hubschrauber von Ultrasport auf der HeliExpo '97 Nach Paragraph 41 LuftGerPO kann das Luftfahrtbundesamt (LBA) für einen als Einzelstück anerkannten Bausatz-Hubschrauber die Verkehrszulassung in der Kategorie "Sonderklasse" erteilen.
Das Einzelstück muß allerdings überwiegend in Deutschland und im privaten Selbstbau gebaut werden. Auf dieser Definitionsgrundlage kann das weitgehend erleichterte Prüf- und Zulassungsverfahren für maximal zweisitzige, einmotorige Selbstbauflugzeuge angewendet werden.
Seit den Anfängen der Flugzeug-Selbstbau-Bewegung arbeitet das LBA eng mit der Oskar-Ursinus-Vereinigung (OUV) zusammen. Die OUV ist ein "Verein zur Förderung des Eigenbaues von Luftfahrtgerät e.V." und wird für seine Mitglieder tätig, die im Selbstbau Luftfahrtgeräte herstellen. Der Verein hat über viele Jahre Zulassungsanträge seiner Mitglieder durch Gutachten unterstützt und kann durch die dabei gewonnene Erfahrung dem Selbstbauer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die enge Zusammenarbeit des LBA mit der OUV macht es möglich, daß viele Tätigkeiten von Sachverständigen der OUV übernommen bzw. betreut werden können.
Der Selbstbau
Ablauf des Selbstbaues (gem. Merkblatt des LBA)
Erster Schritt:
- Auswahl bzw. Definition des gewünschten Fluggerätes durch den Selbstbauer
- Erstes Gutachten der OUV über die Durchführbarkeit
- Formloser Antrag auf Zulassung als Einzelstück und ggf. Vormerkung eines Kennzeichens
- Bestätigung des Antrages auf Zulassung durch das LBA mit Zuteilung einer Gerätenummer
Zweiter Schritt:
- Fertigungsphase beim Selbstbauer
- Zweites Gutachten der OUV
- Antrag auf Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulassung beim LBA durch den Selbstbauer
- Stellungnahme LBA (ggf. mit Vorläufiger Verkehrszulassung)
- Dritter Schritt:
- Erprobungsphase beim Selbstbauer, assistiert von Sachverständigen der OUV
- Drittes Gutachten der OUV
- Stellungnahme LBA, (ggf. mit Zulassung, Datenblatt und Kosterechnung)
Weitere Informationen
Die meisten Hubschrauber-Bausätze werden ohne Musterzulassung auf den Markt gebracht, um die dafür notwendigen Entwicklungsmittel zugunsten eines attraktiven Verkaufspreises einzusparen.
Der Käufer trägt grundsätzlich das Risiko der Zulassung. Er ist gut beraten, wenn er sich vor der Entscheidung zum Kauf umfassend über die notwendigen Schritte, den damit verbundenen Aufwand und die zusätzlichen Kosten bis zur Zulassung durch das LBA informiert.
Das LBA hat ein Merkblatt entwickelt, das die hier aufgezeigten Schritte vertieft und umfangreiche Informationen liefert. Für weitere Fragen, die die Zulassung von Einzelstücken betreffen, vor allem für detaillierte Einzelfragen, stehen die Mitarbeiter des LBA gern zur Verfügung (Zentrale Tel: 0531-2355-0).
Ebenso hält die OUV für fast jedes Problem ein Informations-, Merk- bzw. Musterblatt in Bereitschaft, das bei Bedarf dort angefordert werden kann (Tel: 07571-62309; Fax: 07571-62352).
Der zuständige Referent für Luftsportgeräte beim DAeC ist zu erreichen über Tel: 06104-699660.
ROTORBLATT wird in den nachfolgenden Ausgaben Fakten und Gedanken zu Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten privat genutzter Hubschrauber in Deutschland ansprechen.